Sehen und gesehen werden – gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es auf die richtige Schutzkleidung bei Arbeiten im öffentlich Bereichen wie Straßenbau, Tiefbau und Rohrleitungsbau an. So ermöglicht z.B. fluoreszierende Warnschutzkleidung auch bei schlechten Sichtverhältnissen eine gute Erkennbarkeit für die Umwelt. Damit schützt man nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren im stetig zunehmenden Straßenverkehr, sondern ermöglicht durch das Gefühl von Sicherheit auch ein unbeschwertes Arbeiten auf der Baustelle.
Die TFG REIMERS KG bietet eine große Auswahl an Arbeitsschutz- und Warnschutzkleidung.
Wir beraten Sie gerne, am Telefon oder vor Ort in unserem Shop in Braunschweig.
Schnelle Auswahlhilfe: Welche Warnkleidungs-Klasse ist die richtige?
Nach den gültigen Rechtsvorschriften ist bei Tätigkeiten im Straßenverkehr Warnkleidung zu tragen. Zur Auswahl der Warnkleidung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Erkennbarkeit der Warnkleidung unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeiten, Körperhaltungen und Umgebungsbedingungen zu bewerten. In Deutschland sind die Farben fluoreszierend gelb und fluoreszierend orange-rot nach Verwaltungsvorschrift zu § 35 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig.
Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist Warnkleidung so auszuwählen, dass insgesamt die Klasse 2 oder 3 erreicht wird.
Bei erhöhter Gefährdung ist Warnkleidung der Klasse 3 einzusetzen. Erhöhte Gefährdung bedeutet:
- schlechte Sichtverhältnisse
- Straßenverkehr mit einer durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h
- große Verkehrsbelastung mit mehr als 600 Fahrzeugen pro Stunde
- beim Überqueren mehrspuriger Fahrbahnen
- Arbeiten in der Dunkelheit
- wenn Teile der Warnkleidung häufig tätigkeitsbedingt verdeckt werden oder wenn häufig zwischen abgesperrten und ungesicherten Arbeitsbereichen gewechselt wird
- wenn Arbeiten ohne Schutz einer Baustellensicherung oder zum Ausbau derselben durchgeführt werden
Von Warnkleidung der Klasse 3 kann abgewichen werden und Klasse 2 eingesetzt werden, wenn einfache Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt. Einfache Gefährdung bedeutet:
- ausreichende Sichtverhältnisse und
- geringe Verkehrsbelastung von weniger als 600 Fahrzeuge pro Stunde und
- durchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeit von unter 60 km/h oder
- wenn Arbeiten innerhalb einer nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gesicherten Baustelle durchgeführt werden. Bei einfacher Gefährdung oder in Notsituationen (z. B. Fahrzeugpanne) ist mindestens Warnkleidung der Klasse 2 einzusetzen.
Broschüre "Information Warnkleidung" von der DGUV
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) informiert in der Broschüre "Information Warnkleidung" ausführlich über alle Aspekte, die die Themen Arbeitskleidung und Arbeitsschutz betreffen.
Von Anwendungsbereichen über gesetzliche Vorgaben bis hin zur richtigen Pflege und Lagerung - hier erhalten Sie sämtliche Informationen und viele Antworten auf Ihre Fragen.
Der folgende Link führt Sie direkt zur Internetseite der DGUV und dort zum download der aktuellen Ausgabe "Information Warnkleidung".
Veredelung von Arbeitskleidung: Bestickung & Beflockung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre neue Arbeitskleidung mit Ihrem Firmen-Emblem direkt über uns individuell besticken oder beflocken zu lassen. Somit wird Ihr Eigentum deutlich gekennzeichnet und die Arbeitskleidung bzw. der Arbeitsschutz dient noch zusätzlich als Werbeträger für Ihr Unternehmen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Ihr Ansprechpartner in unserem Haus:
Herr Christian Knieke | Verkauf Werkzeug & Arbeitsschutzkleidung
Fon 0531 88926-55 oder per E-Mail christian.knieke@tfg-gruppe.de