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Wasserversorgung am Welttag der Rohrleitungen im Fokus
Ganz im Zeichen der Wasserversorgung steht der Tag der Rohrleitungen auch in diesem Jahr. Wir nutzen Wasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken oder für unsere Körperpflege. Für all unser Leben ist es essenziell. Eine entsprechende Qualität muss gerade Trinkwasser vorweisen. Und genau deswegen ist höchste Sorgfalt bei der Wasserversorgung gefragt. Fremdstoffe und Krankheitserreger dürfen nicht ins Trinkwassernetz gelangen. Unsere TFG-GRUPPE bietet für Ihre Bauvorhaben die passenden Rohrsysteme und Zubehör. Bereits bei der Auswahl unterstützen wir Sie, sodass Sie sich für die richtige Lösung entscheiden. Wir haben dabei stets die Qualität, Flexibilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Auge.
„Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten!"
Das Motto des diesjährigen internationalen Frauentags.
Wir wünschen allen einen schönen 8. März 2023.
In Berlin ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag und aus diesem Grund bleiben unsere Standorte TFG Luhn KG
Miethepfad 9 in Lichtenrade und Siegfriedstr. 55 in Lichtenberg geschlossen. Am Donnerstag, 09.03.2023 sind wir alle wieder für Sie da.
Sie erreichen unsere Niederlassung Hennigsdorf wie gewohnt auch am 08.03.2023:
Veltener Str. 14, 16767 Hennigsdorf telefonisch unter 03302 20089 40.
ABEX TELTOW
Berlin im Februar 2023
Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen, sehr geehrte Geschäftspartner,
wie geplant sind wir Ende Januar nach Berlin umgezogen.
Unser Büro und unser Verkauf befindet sich ab sofort an unserem neuen Firmensitz in
12307 Berlin-Lichtenrade, Miethepfad 9.
Ein ABEX steht uns hier aus Platzgründen nicht zur Verfügung.
Unser Abhollager in 14513 Teltow, Stahnsdorfer Str. 107, übergeben wir am 10. Februar 2023 fließend und ohne jegliche Beeinträchtigungen für Sie, an die HTI Bär & Ollenroth KG. Sie erhalten dort weiterhin alle gängigen Produkte für den Tiefbau und für die Oberfläche.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit im ABEX Teltow über Ihre TFG-Kundennummer die von Ihnen benötigten Materialien zu beziehen. . Bitte nutzen Sie auch weiterhin unsere Abhol-Standorte in
Sollten Sie noch Fragen haben kommen Sie bitte gerne auf uns zu.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Freundliche Grüße
TFG Luhn KG
Paul Steinke
-persönlich haftender Gesellschafter-
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Berlin im Januar 2023
TFG LUHN KG AB JANUAR 2023 ZURÜCK IN BERLIN
Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen, sehr geehrte Geschäftspartner,
wir starten in das Jahr 2023 mit einigen Neuigkeiten, über die wir Sie wie folgt informieren möchten.
Wir haben umfirmiert in die TFG Luhn KG.
Die Änderung unseres Firmennamens ergibt sich durch die Ausgliederung unseres Verkaufsbereichs für industrielle Rohrleitungssysteme in die neu gegründete Gesellschaft ITG Ackermann KG mit Sitz in Teltow.
Wir verlegen unseren Firmensitz, unsere neue Firmenanschrift lautet TFG Luhn KG, Miethepfad 9 in 12307 Berlin. Unser Umzug erfolgt voraussichtlich am 27./30.01.2023.
WIR SIND ZU JEDER ZEIT ÜBER DIE BEKANNTEN KONTAKTE FÜR SIE ERREICHBAR.
Ihre Ansprechpartner, unsere E-Mail-Adressen, die bekannten Handynummern sowie unsere Bankverbindungen bleiben unverändert.
Ab sofort konzentrieren wir uns bei der TFG Luhn KG wieder auf unsere Kern-Sortimente im Tiefbau, in der Versorgung, der Entsorgung, dem Garten- und Landschaftsbau, dem Straßenbau, der Umwelttechnik und der Feldberegnung.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und wollen Sie gerne als starker und spezialisierter Partner von unserer Flexibilität und Leistungsfähigkeit überzeugen. Dafür stehen Ihnen vorrangig von uns selbst ausgebildete, hochmotivierte MitarbeiterInnen zur Verfügung, welche Sie fachlich kompetent in allen genannten Sortimenten beraten können, und sich jederzeit menschlich integer verhalten.
Kommen Sie auf uns zu!
Freundliche Grüße
TFG Luhn KG
Paul Steinke
-persönlich haftender Gesellschafter-
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Inventur Termine und Schließzeiten 27.12.-30.12.2022
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Hawle Info Mobil in Teltow
Einladung an unsere Kunden
Kommen Sie gerne vorbei am 8.11.2022
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Tag der Einheit - 3. Oktober 2022
K U N D E N - I N F O R M A T I O N
Geänderte Öffnungszeiten unseres Abhollagers
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir ändern die Öffnungszeiten unseres Abhollagers
ab dem 4. Oktober 2022 wie folgt:
Montag bis Donnerstag von 6:30 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 6:30 bis 13:00 Uhr.
Freundliche Grüße
Ihr TFG-Team
erstellt im September 2022
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Verlängerung der Stoffpreisgleitklauseln für Bauunternehmen bis zunächst Ende 2022
So gelten Stoffpreisgleitklauseln auch in laufenden Verträgen
Von Aluminium, Stahl und Kupfer über Bitumen und Zementprodukte bis hin zu gusseisernen Rohren oder Holz – seit Corona und dem Ukraine-Krieg unterliegen verschiedenste Baustoffe immensen Preissteigerungen. Ebenjene Preissteigerungen erschweren es Bauunternehmen, Preise konkret zu kalkulieren. Damit von ihnen nicht das alleinige Preisänderungsrisiko bis zur Abrechnung der jeweiligen Bauleistung getragen werden muss, verlängerten die Bundesministerien den Erlass zu den Stoffpreisgleitklauseln.
Generell gilt: Der Baupreis ist als Festpreis zu verstehen – vollkommen unabhängig davon, ob sich der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder VOB/B richtet. Dies führt im Kontext extremer Preissteigerungen zu großen Risiken seitens der Bauunternehmen. Für solche Fälle sieht der Bundesgerichtshof Folgendes vor: „Durch Preisgleitklauseln sollen in Zeiten des Vertragsschlusses noch nicht überschaubare Marktrisiken auf beide Vertragspartner in objektiv angemessener Weise verteilt und das unternehmerische Risiko reduziert werden.“ (BGH VII ZR 344/13 Rd. 16) Im Vergabehandbuch des Bundes – für die Hochbauverwaltung und Straßenbauverwaltung – findet sich für die Stoffpreisgleitklausel das Formblatt 225 mit entsprechender Richtlinie. Stoffpreisgleitklauseln gelten unter folgenden Kriterien: Preisveränderungen wirken sich im besonderen Maße auf Stoffe aus, man erwartet für diese Stoffe ein nichtkalkulierbares Preisrisiko, zudem liegen zwischen der Angebotsabgabe sowie der vereinbarten Fertigstellung mindestens zehn Monate. Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, kann die Stoffpreisgleitklausel auch für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vereinbart werden. Des Weiteren beträgt der Stoffpreisanteil des entsprechenden Stoffes mindestens 1 Prozent der zuvor von der Vergabestelle geschätzten Auftragssumme. Stoffpreisgleitklauseln gelten also nicht automatisch. Damit sie zur Anwendung kommen, müssen sie vereinbart werden und die Voraussetzungen erfüllen.
Erlass der Ministerien unterstützt Unternehmen
Um auf die Preisentwicklung seit des Ukraine-Kriegs zu reagieren, legte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem Erlass vom 25. März 2022 fest, dass Unternehmen von der Richtlinie zum Formblatt 225 Gebrauch machen dürfen, weil die Voraussetzung zum Anwenden vorliegen. So kann die Stoffpreisgleitklausel auch dann Anwendung finden, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und der Fertigstellung um einen Monat überschritten wird. Während eines laufenden Vergabeverfahrens kann die Richtlinie angewendet werden. Zudem kann man Preisgleitklauseln berücksichtigen und Ausführungsfristen verlängern.
Auch auf die Frage, ob bei bestehenden Verträgen Stoffpreisgleitklauseln hineininterpretiert oder vereinbart werden können, gibt die Richtlinie eine Antwort: „Bestehende Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und die Leistungen von den Unternehmen wie beauftragt auszuführen. Ungeachtet dessen können die Kriegsereignisse in der Ukraine und die dadurch unmittelbar oder mittelbar hervorgerufenen Materialengpässe und Materialpreissteigerungen auch insoweit rechtliche Folgen haben. Zwar ist die Materialbeschaffung im Risiko des Auftragnehmers. Dies gilt allerdings nicht bei Fällen von höherer Gewalt. Die Kriegsereignisse in der Ukraine sind grundsätzlich geeignet, die Geschäftsgrundlage des Vertrages im Sinne von § 313 BGB zu stören.“
Lässt sich somit in einem konkreten Fall feststellen, dass die Geschäftsgrundlage gestört ist, kann das Unternehmen seinen Anspruch auf Preisanpassung gegen den Auftraggeber für die jeweiligen Positionen geltend machen. Das heißt aber nicht, dass vom Auftraggeber jegliche der Kalkulation übersteigenden Kosten getragen werden muss. Laut der Richtlinie vom 27. März 2022 kommen für eine nachträgliche Vereinbarungen nur Verträge in Betracht, die bereits die Hälfte der Leistungen aus den entsprechenden Produktgruppen ausführten. Gelten sollte ebenjene Richtlinie bis zum 30. Juni 2022.
Seit Juni: alternative Handhabung der Stoffpreisgleitklausel möglich
Die Bundesministerien verlängerten die Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 und präzisierten hierbei folgende Punkte: Für die Stoffpreisgleitklausel wird die Schwelle des Stoffanteils an der Auftragssumme von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Zudem wird ein alternatives Handhaben der Preisgleitklausel eingeführt. Diese basiert auf dem eigentlichen Angebotspreis des jeweiligen Unternehmens. Hierdurch können Unternehmen ihre Kalkulation optimaler abschätzen.
Weiterhin soll es keine feste Prozent- und Betragsgrenze geben, weil dies nicht durch die Rechtslage gedeckt ist. Vielmehr muss der Einzelfall betrachtet werden, ob eine unzumutbare Mehrbelastung für Unternehmen bei einem bestehenden Vertrag vorliegt. Damit sich unzumutbare Mehrbelastungen für Unternehmen minimieren lassen, kann man Stoffpreisgleitklauseln auch im Nachhinein vereinbaren. Wurde eine nachträgliche Klausel vereinbart, lag der Selbstbehalt des Unternehmens bei 20 Prozent. In Zukunft wird dieser Selbsterhalt bei 10 Prozent liegen – dies gilt auch in neuen Verträgen.
Fazit
Mit den von den Bundesministerien getroffenen Regelungen profitieren Unternehmen von einer besseren Kalkulationsgrundlage. Zudem wird das Preisänderungsrisiko vom Auftraggeber mitgetragen.
Werkzeug des Monats September 2022
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