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So gelten Stoffpreisgleitklauseln auch in laufenden Verträgen
Von Aluminium, Stahl und Kupfer über Bitumen und Zementprodukte bis hin zu gusseisernen Rohren oder Holz – seit Corona und dem Ukraine-Krieg unterliegen verschiedenste Baustoffe immensen Preissteigerungen. Ebenjene Preissteigerungen erschweren es Bauunternehmen, Preise konkret zu kalkulieren. Damit von ihnen nicht das alleinige Preisänderungsrisiko bis zur Abrechnung der jeweiligen Bauleistung getragen werden muss, verlängerten die Bundesministerien den Erlass zu den Stoffpreisgleitklauseln.
Generell gilt: Der Baupreis ist als Festpreis zu verstehen – vollkommen unabhängig davon, ob sich der Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder VOB/B richtet. Dies führt im Kontext extremer Preissteigerungen zu großen Risiken seitens der Bauunternehmen. Für solche Fälle sieht der Bundesgerichtshof Folgendes vor: „Durch Preisgleitklauseln sollen in Zeiten des Vertragsschlusses noch nicht überschaubare Marktrisiken auf beide Vertragspartner in objektiv angemessener Weise verteilt und das unternehmerische Risiko reduziert werden.“ (BGH VII ZR 344/13 Rd. 16) Im Vergabehandbuch des Bundes – für die Hochbauverwaltung und Straßenbauverwaltung – findet sich für die Stoffpreisgleitklausel das Formblatt 225 mit entsprechender Richtlinie. Stoffpreisgleitklauseln gelten unter folgenden Kriterien: Preisveränderungen wirken sich im besonderen Maße auf Stoffe aus, man erwartet für diese Stoffe ein nichtkalkulierbares Preisrisiko, zudem liegen zwischen der Angebotsabgabe sowie der vereinbarten Fertigstellung mindestens zehn Monate. Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, kann die Stoffpreisgleitklausel auch für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vereinbart werden. Des Weiteren beträgt der Stoffpreisanteil des entsprechenden Stoffes mindestens 1 Prozent der zuvor von der Vergabestelle geschätzten Auftragssumme. Stoffpreisgleitklauseln gelten also nicht automatisch. Damit sie zur Anwendung kommen, müssen sie vereinbart werden und die Voraussetzungen erfüllen.
Erlass der Ministerien unterstützt Unternehmen
Um auf die Preisentwicklung seit des Ukraine-Kriegs zu reagieren, legte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem Erlass vom 25. März 2022 fest, dass Unternehmen von der Richtlinie zum Formblatt 225 Gebrauch machen dürfen, weil die Voraussetzung zum Anwenden vorliegen. So kann die Stoffpreisgleitklausel auch dann Anwendung finden, wenn der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und der Fertigstellung um einen Monat überschritten wird. Während eines laufenden Vergabeverfahrens kann die Richtlinie angewendet werden. Zudem kann man Preisgleitklauseln berücksichtigen und Ausführungsfristen verlängern.
Auch auf die Frage, ob bei bestehenden Verträgen Stoffpreisgleitklauseln hineininterpretiert oder vereinbart werden können, gibt die Richtlinie eine Antwort: „Bestehende Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und die Leistungen von den Unternehmen wie beauftragt auszuführen. Ungeachtet dessen können die Kriegsereignisse in der Ukraine und die dadurch unmittelbar oder mittelbar hervorgerufenen Materialengpässe und Materialpreissteigerungen auch insoweit rechtliche Folgen haben. Zwar ist die Materialbeschaffung im Risiko des Auftragnehmers. Dies gilt allerdings nicht bei Fällen von höherer Gewalt. Die Kriegsereignisse in der Ukraine sind grundsätzlich geeignet, die Geschäftsgrundlage des Vertrages im Sinne von § 313 BGB zu stören.“
Lässt sich somit in einem konkreten Fall feststellen, dass die Geschäftsgrundlage gestört ist, kann das Unternehmen seinen Anspruch auf Preisanpassung gegen den Auftraggeber für die jeweiligen Positionen geltend machen. Das heißt aber nicht, dass vom Auftraggeber jegliche der Kalkulation übersteigenden Kosten getragen werden muss. Laut der Richtlinie vom 27. März 2022 kommen für eine nachträgliche Vereinbarungen nur Verträge in Betracht, die bereits die Hälfte der Leistungen aus den entsprechenden Produktgruppen ausführten. Gelten sollte ebenjene Richtlinie bis zum 30. Juni 2022.
Seit Juni: alternative Handhabung der Stoffpreisgleitklausel möglich
Die Bundesministerien verlängerten die Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 und präzisierten hierbei folgende Punkte: Für die Stoffpreisgleitklausel wird die Schwelle des Stoffanteils an der Auftragssumme von 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Zudem wird ein alternatives Handhaben der Preisgleitklausel eingeführt. Diese basiert auf dem eigentlichen Angebotspreis des jeweiligen Unternehmens. Hierdurch können Unternehmen ihre Kalkulation optimaler abschätzen.
Weiterhin soll es keine feste Prozent- und Betragsgrenze geben, weil dies nicht durch die Rechtslage gedeckt ist. Vielmehr muss der Einzelfall betrachtet werden, ob eine unzumutbare Mehrbelastung für Unternehmen bei einem bestehenden Vertrag vorliegt. Damit sich unzumutbare Mehrbelastungen für Unternehmen minimieren lassen, kann man Stoffpreisgleitklauseln auch im Nachhinein vereinbaren. Wurde eine nachträgliche Klausel vereinbart, lag der Selbstbehalt des Unternehmens bei 20 Prozent. In Zukunft wird dieser Selbsterhalt bei 10 Prozent liegen – dies gilt auch in neuen Verträgen.
Fazit
Mit den von den Bundesministerien getroffenen Regelungen profitieren Unternehmen von einer besseren Kalkulationsgrundlage. Zudem wird das Preisänderungsrisiko vom Auftraggeber mitgetragen.
WEGEN BETRIEBSRUHE AM 27.05.2022 GESCHLOSSEN
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wie Sie alle den Medien in den letzten Monaten entnehmen konnten, haben sich die Logistikwege erheblich verschlechtert. Aktuell kommen erneut die Logistikkapazitäten in Deutschland an Ihre Grenzen.
Weiterhin befinden wir uns weltweit in einem Zustand wo die Lieferketten mit geringen Rohstoffverfügbarkeiten die ganze Situation zusätzlich verschärfen und auch ein Großteil der Auslöser für diese unbefriedigte Misere sind.
Die benannten Ereignisse verfolgen uns seit 2020 und nahmen auch 2021 ihren weiteren Lauf. Die enorme Transportlogistik, Diesel bzw. CO² Zuschlägen, welche uns von Seitens der Hersteller und Industriepartner in Rechnung gestellt werden, erhöhten sich permanent.
Für uns im Fachgroßhandel betreffen die deutlichen Erhöhungen die Belieferungen an unser Lager durch die Hersteller und Industriepartner über Speditionsunternehmungen sowie zusätzlich unsere Auslieferungen auf die Baustellen der Bauvorhaben oder an den Bauhof.
Wir möchten gerne weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenarbeiten und den gewohnten Service für die partnerschaftliche Zukunft in der Ihnen bekannten Form bieten.
Diese beiden aufgezeigten Kostenentwicklungen, setzen uns jedoch in die Situation den Energie- und Transportzuschlag ab dem 01.April 2022 auf 1,95% zu erhöhen.
Wir können nicht ausschließen, dass weitere Zuschläge und Logistikkosten der Industrie uns angekündigt werden. Jedoch versuchen wir die nahe Zukunft besser kalkulierbarer zu gestalten und haben uns entschlossen den Warenbestand im Hauptlager in Zella-Mehlis um 25% zu steigern. Unser Lager in Gotha werden wir mit über 50% im Materialbestand aufbauen. Damit versuchen wir den anstehenden, bereits aus den heutigen Gesprächen der Industriepartner, steigenden Logistikkosten entgegenzuwirken.
Wir bitten höflichst um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme und würden uns sehr freuen mit Ihnen die sehr angenehme Geschäftsverbindung weiter fortzuführen.
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Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wie Sie alle den Medien in den letzten Monaten entnehmen konnten, haben sich die Logistikwege erheblich verschlechtert. Aktuell kommen erneut die Logistikkapazitäten in Deutschland an Ihre Grenzen.
Weiterhin befinden wir uns weltweit in einem Zustand wo die Lieferketten mit geringen Rohstoffverfügbarkeiten die ganze Situation zusätzlich verschärfen und auch ein Großteil der Auslöser für diese unbefriedigte Misere sind.
Die benannten Ereignisse verfolgen uns seit 2020 und nahmen auch 2021 ihren weiteren Lauf. Die enorme Transportlogistik, Diesel bzw. CO² Zuschlägen, welche uns von Seitens der Hersteller und Industriepartner in Rechnung gestellt werden, erhöhten sich permanent.
Für uns im Fachgroßhandel betreffen die deutlichen Erhöhungen die Belieferungen an unser Lager durch die Hersteller und Industriepartner über Speditionsunternehmungen sowie zusätzlich unsere Auslieferungen auf die Baustellen der Bauvorhaben oder an den Bauhof.
Wir möchten gerne weiterhin erfolgreich mit Ihnen zusammenarbeiten und den gewohnten Service für die partnerschaftliche Zukunft in der Ihnen bekannten Form bieten.
Diese beiden aufgezeigten Kostenentwicklungen, setzen uns jedoch in die Situation den Energie- und Transportzuschlag ab dem 01. Januar 2022 auf 1,50% zu erhöhen.
Wir können nicht ausschließen, dass weitere Zuschläge und Logistikkosten in der Industrie uns angekündigt werden. Jedoch versuchen wir die nahe Zukunft besser kalkulierbarer zu gestalten und haben uns entschlossen den Warenbestand im Hauptlager in Zella-Mehlis um 25% zu steigern. Unser Lager in Gotha werden wir mit über 50% im Materialanteil aufbauen. Damit versuchen wir den anstehenden, bereits aus den heutigen Gesprächen der Industriepartner, steigenden Logistikkosten entgegenzuwirken.
Wir bitten höflichst um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme und würden uns sehr freuen mit Ihnen die sehr angenehme Geschäftsverbindung weiter fortzuführen.
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Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde,
vielen Dank für Ihr Vertrauen, mit dem Sie uns auch in diesem Jahr begleitet haben.
Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern wünschen wir eine frohe Weihnacht und ein gesundes Jahr 2022 !

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Bei Interesse stehen wir Ihnen telefonisch oder persönlich zur Verfügung und beraten Sie gerne.
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Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Partner,
die Auswirkungen der Pandemie werden nun auch in unserer Branche immer deutlicher spürbar. Erhöhungen der Rohstoffpreise von Polyethylen, Polypropylen und PVC sowie von Metallen haben die Hersteller und uns als Großhandel vor neue Herausforderungen gestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der Situation erhöhter Materialkosten unsere Verkaufspreise anpassen müssen. Wir möchten es jedoch nicht versäumen, Ihnen die Hintergründe der Kostenanpassung im Detail zu erläutern.
Die Hersteller konfrontieren uns als Großhandel mit deutlich steigenden Preisen für Produkte aus Polyethylen, Polypropylen und PVC bei einem knappen Angebot der Rohstoffhersteller im europäischen Markt. Nach Rohstofferhöhungen im Dezember und insbesondere im Januar von über 10% sowie im Februar nochmals von über 10 Prozentpunkten setzt sich dieser Trend nun auch im März weiter fort. Die Rohstoffpreise steigen erneut um 10%. Auch für April ist keine Entspannung in Sicht. Die Hersteller argumentieren die Preissteigerung der Produkte mit einer Knappheit in der Fertigung, hervorgerufen durch einen zu geringen Vorprodukt-Ausstoß seitens der Raffinerien.
Darüber hinaus haben auch die Hersteller metallischer Produkte, wie Gussrohre, Formteile, Armaturen, Kanalguss etc. Preiserhöhungen ab März/April um bis zu 10% angekündigt.
Für uns bedeutet das in logischer Folge, dass auch wir die Produktpreise entsprechend anpassen müssen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen selbstverständlich für Rückfragen stets zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Freundliche Grüße
TFG LIPP KG
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Wir wünschen Ihnen geruhsame, zufriedene Osterfeiertage und frühlingshaften Sonnenschein!
Die Bäume blühen überall,
die Blumen blühen wieder,
und wieder singt die Nachtigall
nun ihre alten Lieder.
O glücklich, wer doch singt und lacht,
daß auch der Frühling sein gedacht.
– Hoffmann von Fallersleben
Als Fachgroßhändler sind wir für das gesamte Sortiment des Tiefbau- und Industriebedarfs
zentraler Partner zwischen unseren Kunden und der herstellenden Industrie. Wir sind
Experten für große Projekte und gleichzeitig das Schnellboot für individuelle Projektlösungen.
Die TFG LIPP KG bildet seit vielen Jahren erfolgreich Kaufleute und Fachkräfte aus.
Ihr seid engagiert und kommunikativ, habt ein Gespür für Materialen und Spaß im Umgang mit Kunden ?
Dann seid Ihr bei der TFG LIPP genau richtig!
Wir bieten jungen Menschen die Möglichkeit einer abwechslungsreichen Ausbildung im kaufmännischen und gewerblichen Bereich und nicht zuletzt einer hervorragenden beruflichen Perspektive in einem aufstrebenden Unternehmen und sicheren Branche. Viele ehemalige Azubi's haben nach erfolgreichem Abschluss ihre Karriere bei der TFG LIPP fortgesetzt. Wer die TFG LIPP "von der Pike" an kennt, dem stehen die Türen offen, so die Geschäftsleitung Thorsten Lipp.
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